Kanonenschlag

[282] Kanonenschlag, äußerlich drei- bis vierfach mit starkem Bindfaden dicht umwundner u. geleimter Würfel von Pappe, der mit Pulver angefüllt ist u. durch ein eingesetztes Stück Zündlicht Feuer erhält; er dient in Ermangelung des Geschützes bei den Lustfeuerwerken zur Bezeichnung des Anfangs u. Endes jedes Actes (s. Feuerwerk), u. zuweilen im Kriege, um Signale zu geben.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 282.
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