Fledermäuse

[342] Fledermäuse, 1) (Flatterfüße, Flatterthiere, Chiroptera), Ordnung der Säugethiere (bei Cuvier Familie der Raubthiere), durch eine Flughaut sind Vorder- u. Hinterfüße verbunden; der hintere Daumen ist frei, die Zitzen sind an der Brust, die Flughaut brauchen sie zum Flug od. als Fallschirm; sind Nachtthiere, leben von animalischer u. vegetabilischer Nahrung, sind bei Linné meist unter dem Geschlecht Vespertilio begriffen; Cuvier theilt sie in F. u. Pelzflatterer od. Fliegende Makis; 2) (Flederthiere, Noctiliones, Vespertilionea), Abtheilung oben beschriebener Ordnung; Nase ohne Anhänge od. Blättchen, fliegen geschickt u. oft hoch, fressen Insecten u. andere animalische Nahrung, halten in kälteren Gegenden Winterschlaf, wobei sie sich mit den Hinterfüßen aufhängen; mögen durch die nackten Ohren sein fühlen, so daß sie den Gesichtssinn zum Theil dadurch ersetzen; schnurren auf ebenem Boden hin, ohne ordentlich gehen zu können. Dazu rechnet man die Gattungen: Pteropus, Cephalotes, Molossus, Noctilio, Phyllostoma, Glossophaga, Megaderma, Rhinolophus, Nycteris, Rhinopoma, Taphozous, Vespertilio, Plecotus, Nycticejus u.a., viele derselben wieder in mehrere Untergattungen getheilt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 342.
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