Frauenstein

[662] Frauenstein, 1) Gerichtsamt im königlich sächsischen Kreise Dresden, mit 12,800 Ew.; 2) Amts- u. Bergstadt darin, Schloß, Burgruinen, Superintendentur, Weberei, Garnhandel; 1300 Ew. – Kaiser Heinrich I. setzte hierher kaiserliche Voigte, die seit dem 12. Jahrh. erblich wurden; im 14. Jahrh. kam F. an die Burggrafen von Meißen, diese verkauften es 1440 an Kurfürst Friedrich den Sanften von Sachsen, der 1473 Schloß u. Stadt an die von Schönberg überließ, von denen es 1647 durch Kauf an den Kurfürsten Johann Georg I. von Sachsen kam. Seitdem ist F. Domaine. Vom 14.–16. Jahrh. trieb die Stadt ergiebigen Bergbau; 1534 brannte sie zugleich mit der Kirche u. 1728 mit Kirche u. beiden Schlössern ab; das alte Schloß blieb Ruine, das neue wurde 1783 wieder aufgebaut, u. 1814 nochmals ausgebrannt, wurde es 1817 wieder hergestellt. Vgl. Bahn, F-er Chronik, Dresd. 1748.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 662.
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