Gasseln

[2] Gasseln, den festgekneteten u. zu Broden ausgewirkten Teig auf einem Brete (Gassel, Gessel), in den Ofen zwischen die zu beiden Seiten aufgehäuften Kohlen stellen, bis er eine gelbe Rinde bekommt u. gährt. Ist aller Teig gegasselt, so wird der Ofen gekehrt u. das Brod zum Backen eingeschoben.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 2.
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