Gehirnarterien

[64] Gehirnarterien (Anat.), die Arterien im Gehirn, sie sind im Verhältniß zum Gehirn sehr groß, entspringen sehr nahe beim Herzen, sind fast einzig dem Gehirn bestimmt, haben zahlreiche Krümmungen u. Schlangengänge, sehr dünne Häute u. geringe Ausbildung der Muskelhaut unter diesen, häufige Anastomosen auch schon in ihren Stämmen u. sind in ihrem Lauf nicht von Venen begleitet. Der Stämme sind vier, ein Paar auf jeder Seite: a) die Gehirnkopfarterie (Carotis cerebralis)[64] , als Hauptzweig der gemeinschaftlichen Kopfarterie (s.d.); geht durch einen eigenen Knochenkanal (Canalis caroticus) u. mehreren Krümmungen zur Gehirnhöhle, gibt hier blos die Augenarterien ab u. verbreitet sich dann vorzüglich in dem vordern Theile des Gehirns, als vordere G., deren vier großen Äste als Verbindungs-, Adernetz-, Balkenarterie u. Arterie der Sylvischen Grube unterschieden werden; b) die Wirbelarterie (Arteria vertebralis), die als ein Zweig der Schlüsselbeinarterie durch eigne Löcher der Querfortsätze des sechsten bis zweiten Halswirbels aufsteigt, durch das Hinterhauptloch in einem ebenfalls gekrümmten Laufe in die Gehirnhöhle gelangt, hier an dem hintern Rande des Hirnknotens mit der andern Seite die größte Anastomose des Körpers, die Basilararterie bildet, die auf der untern Fläche des Hirnknotens in einer besonderen Furche, bis zum Vorderrande desselben verläuft, den hintern Theil des Gehirn u. dessen innern Theile, bes. rechts u. links durch die tiefe G. (Art. cerebralis profunda), auch das kleine Gehirn mit Blut versehend, mit der Verbindungsarterie u. andern Zweigen der vordern G., auf u. neben dem Türkensattel u. rings um das Chiasma der Sehnerven herum, einen ansehnlichen Gefäßkranz (Circulus Willisii) bildet, wodurch eine Gemeinschaft sämmtlicher G. unterhalten wird.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 64-65.
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