Geismar [1]

[78] Geismar, 1) so v.w. Hofgeismar; 2) Dorf im Amte u. Kreise Fritzlar in der kurhessischen Provinz Niederhessen, an der Edder; 800 Ew.; nahe dabei ein Sauerbrunnen. – Hier (denn ohne Zweifel ist das alte Gaesmern das jetzige G.), hatten die alten Hessen einen Opferplatz, wobei eine uralte Eiche des Thor od. Donar (Donnereiche) stand; 724 schlug St. Bonifacius diese ab u. an ihrer Stelle wurde ein Franciscanerkloster gegründet; 1639 von den Kaiserlichen unter Leutersam bestürmt, aber von den Schweden mit Erfolg vertheidigt; 3) Dorf im Amte Frankenau des Kreises Frankenberg der kurhessischen Provinz Oberhessen; 800 Ew.; 4) katholisches Pfarrdorf im Kreise Heiligenstadt des preußischen Regierungsbezirks Erfurt; 1800 Ew.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 78.
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