Gelée [2]

[106] Gelée (fr., spr. Scheleh), 1) so v.w. Gallerte; bes. die aus weichem Fleisch, bes. Füßen von Kälbern (Kalbsgelee) od. Hühnerfleisch (Hühnergelee), od. Hausenblase (Hausenblasengelee) durch Kochen erhaltene Gallerte, die gewöhnlich mit Fruchtsaft od. Wein, Zucker, seinem Gewürz u. sonst auf verschiedene Weise versetzt u. mit anderen Speisen aufgetragen wird; 2) Fruchtsäfte, die mit Zucker nur so weit eingekocht werden, daß sie erkaltet die Consistenz einer Gallerte bekommen; so werden Citronen-, Quitten-, Johannisbeeren-, Himbeerengelee u.a. erhalten; bes. in Frankreich verfertigt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 106.
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