Fruchtsäfte

[769] Fruchtsäfte, aufbewahrte Säfte verschiedener Früchte, z.B. Himbeeren, Erdbeeren, Johannisbeeren, Weichselkirschen etc. ohne Zusatz von Zucker, bes. dienlich, um Conserven, Gefrornes, Gelees, kühlende Getränke etc. in Jahreszeiten zu bereiten, wo die Früchte selbst fehlen; letztere werden hierzu zerdrückt, gerieben, od. zerquetscht, gelind unter sanftem Umrühren über dem Feuer in einem verzinnten Kessel od. Topfe erhitzt, od. auch einige Stunden od. Tage an einem mäßig warmen Orte stehen gelassen, damit sich der Saft besser abscheide; derselbe wird dann durch einen reinen leinenen Beutel gepreßt; hierauf läßt man ihn absetzen, gießt ihn durch ein wollenes Tuch, füllt ihn auf Flaschen u. bedeckt seine Oberfläche 1/41/2 Zoll hoch mit frischem Provencer- od. Mandelöl od. mit einer 1/4 Zoll dicken Lage geschmolzenen, weißen Wachses; dann wird die Flasche mit Wachspapier u. Blase zugebunden in den Keller gestellt.

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Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 769.
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