Gerecht

[223] Gerecht, 1) derjenige, welcher Gerechtigkeit besitzt od. übt, od. was durch Gerechtigkeit bewirkt wird; 2) rechtmäßig; 3) (Jagd- u. Forstw.), die nöthige Kenntniß von einer Sache besitzend; daher jagd-, fährte-, forst-, gewehr-, hirsch-, holz-, hundegerecht u. dgl.; 4) so v.w. von gehöriger Beschaffenheit, so Gerechter Hund, Gerechte Fährte; 5) (Freim.), gerecht ist eine Loge ihrer Form nach, wenn wenigstens drei Meister zur Arbeit vereinigt sind; 6) Gerecht gehend, von einem Baume, dessen Adern nicht geschlängelt, sondern gerade gehen; das Gegentheil ist schnellgehend.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 223.
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