Gründonnerstag

[731] Gründonnerstag (Quinta hebdomadis magnae, Coena domini, Dies viridium), der Donnerstag vor Ostern; wird seit dem Ende des 7. Jahrh. als Gedächtnißtag der Einsetzung des Abendmahls begangen. Der Name kommt nach Einigen von der (nicht altjüdischen, sondern mehr deutschen) Sitte, an diesem Tage grüne Frühlingskräuter aufzutragen u. zu genießen, welche noch unter dem Volke hier u. dort gefunden wird; nach Andern daher, weil der Gottesdienst an diesem Tage, wie an den Sonntagen der Fastenzeit, mit Pf. 23,2 begonnen worden sei. Die alte Kirche nahm übrigens an diesem Tage die Gefallenen u. Büßenden wieder auf, in der Katholischen Kirche ist das Fußwaschen (s.d.) eine gebräuchliche Ceremonie, in der Protestantischen Kirche gilt der G. als halbes Fest (s.d.) u. an demselben wird Abendmahl gehalten, woran an denjenigen Orten, wo die Confirmation am Palmsonntag gehalten wird, die Confirmirten Theil nehmen. Im gewöhnlichen Sprachgebrauch heißen an manchen Orten die an die Confirmanden verabreichten Geschenke der Pathen der G.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 731.
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