Hülse

[601] Hülse, 1) Höhlung länglicher Form, aber von etwas fester Consistenz, worin etwas Anderes eingeschlossen ist; 2) (Maschinenw.), so v.w. Flasche, s.u. Flaschenzug; 3) die kleine Röhre am Gewehrschafte für den Ladestock; 4) Theil der Brandrakete, s.d. a); 5) (Legumen, Bot.), eine einfächerige Samenkapsel, welche zwei Klappen u. die Samen an der Rückennaht stehen hat, wie dies bei den Papilionaceen vorkommt, die daher auch Hülsengewächse heißen. Sie kommt auch dünnhäutig u. aufgeblasen vor, z.B. bei Colutea, od. schneckenförmig zusammengewunden, wie bei Medicago, od. gegliedert (Gliederhülse, Legumen articulatum, Lomentum), d.h. durch Querwände od. Einschnürung in Fächer abgetheilt, wie bei Coronilla. Daher Hülsentragend (leguminosus), von Pflanzen, die zur Frucht eine Hülse haben; Hülsenartig (Hülsenförmig, leguminaceus s. leguminiformis), was wie eine Hülse geformt ist, wie die Theilfrüchtchen des Aconitum.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 601.
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