Ladestock

[8] Ladestock, der konische od. cylindrische Stab bei gewöhnlichen Feuergewehren von Holz od. Fischbein etc., bei Militärgewehren von Eisen u. Stahl, welcher etwas länger ist als der Lauf, u. mit dem man die Ladung fest bis auf den Boden desselben hinabstößt. Fürst Leopold von Dessau führte zuerst u. zwar bei der preußischen Armee eiserne Ladestöcke ein. Nach dem Siebenjährigen Kriege wurden in der preußischen Armee cylindrische Ladestöcke eingeführt, welche etwa 1/23/4 Zoll länger sind als die Seele u. beim Laden nicht umgewendet zu werden brauchen. Zur Erleichterung sind sie in der Mitte dünner, als an beiden Enden. Um zu vermeiden, daß sie aus dem Schaft herausfallen, wurden sie durch eine an ihm angebrachte Ladestockfeder festgehalten. In Folge der Einführung der gezogenen Waffen u. der Spitzgeschosse traten an die Stelle der cylindrischen zum Theil konische Ladestöcke, oben mit einem Stoßtheil, welcher außen so gewölbt ist, daß die scharfen Kanten der im Innern befindlichen konischen Aussenkung (für die Spitze des Spitzgeschosses) die Balken u. Zugkanten nicht beschädigen können. Am unteren Ende des L-s ist ein Muttergewinde für den Krätzer, Kugelzieher, Wischer etc. angebracht, sowie am oberen Ende ein Loch für den Ladestockknebel. Die Construction des L-s ist neuerdings noch vielfach geändert worden. Die Ladestöcke der Carabiner u. Pistolen werden bei der Cavallerie meist nicht an der Nuthe des Schaftes, sondern, um das Verlieren derselben beim Reiten zu hindern, an einem Riemen am Bandelier befestigt u. gewöhnlich hinten durch die Kartusche durchgesteckt getragen; zuweilen sind sie auch durch einen Galgen ganz an der Pistole befestigt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 8.
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