Carabiner

[675] Carabiner (fr. Carabine), Gewehr der Cavallerie mit kurzem Laufe, glatt od. in neuerer Zeit häufig gezogen, ganzer od. halber Schäftung, gewöhnlichem Flintenschlosse u. ohne Bayonnet, schießt meist eine kleinere Bleikugel als Infanterie. gewehre. Es wird mittelst des Carabinerhakens eines an dem Bandolier des Cavalleristen angebrachten, mit einer Feder versehenen länglichen Hakens u. eines Riemens im Gefecht über die linke Schulter des Reiters gehängt, um ihn anhängen u. stets zur Hand haben zu können. Ist er nicht in diesem Haken, so befindet er sich mit seiner Mündung im Carabinerschuh, einem ledernen Schuh an der rechten Seite des Sattels. Wegen unsichern Schießens zu Pferde ist der C., wie alle Schießgewehre der Cavallerie, sehr unsicher, weshalb bei manchen Armeen nur die 4. Züge jeder Escadron damit bewaffnet sind. Über das Schießen mit C. s. Schießen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 675.
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