Wischer

[285] Wischer, 1) Zubehörstück zum Reinigen u. Laden der Geschütze; er besteht aus einer 6–8 Fuß langen Stange von Eschenholz, an deren einem Ende sich der Wischkolben befindet, welcher, um das Innere der Geschütze nach jedem Schuß zu reinigen, mit Borsten, langhaarigem Schaffell od. altem Tauwerk versehen ist; am andern Ende der Stange befindet sich der achteckige Ansatzkolben, mittelst dessen die Ladung in das Geschütz hinuntergestoßen (angesetzt) wird. Diese Art W. nennt man den Stangenwischer, im Gegensatz zu dem Gelenkwischer (Flegelwischer, Posaunenwischer). Der letztere wird da gebraucht, wo der Raum zu eng ist, um den langen Stangenwischer umzudrehen u. zwar in Kasematten u. für einen Theil der schweren Belagerungs- u. Festungsgeschütze. Er besteht aus einer Stange, welche aus drei od. vier Theilen zusammengesetzt ist, u. zwar so, daß die einzelnen Theile durch eiserne Gelenke in der Art verbunden sind, daß der W. zusammengelegt werden kann. Man unterscheidet das Wischerstück, das Mittelstück od. die beiden Mittelstücke u. das Kolbenstück. Auf den Schiffen bedient man sich statt der W. der Setzer, welche anstatt der Stange an ein Stück Tau befestigt sind. 2) Leinener Lappen, womit das Schloß eines Gewehrs nach dem Schießen abgewischt wird; 3) eiserne Stange, welche an dem einen Ende ein Öhr hat; durch das Öhr zieht man einen Lappen u. wischt damit die nassen Bohrlöcher aus; 4) (Maler), s.u. Wischen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 285.
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