Handelsagent

[939] Handelsagent, die kaufmännische Mittelsperson, welche an einem bestimmten Platze für Rechnung auswärtiger Häuser andauernd Verkäufe von deren Artikeln gegen Provision besorgt, ohne deshalb Kaufmann zu sein (vgl. Commissionär). Der H. vermittelt blos den Verkauf, worauf dann beide Parteien in directe Berührung treten. Gewöhnlich besorgt er die Geschäfte für mehrere Häuser verschiedener Gattung zugleich.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 939.
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