Hauptgesuch (Hauptpetitum) der Klage

[95] Hauptgesuch (Hauptpetitum) der Klage, das Gesuch, welches sich auf den Hauptgegenstand (z.B. Capital, Herausgabe eines Grundstücks), weshalb geklagt ist, bezieht; Zinsen, Früchte, Kosten u. dgl. machen nur das Nebengesuch aus.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 95.
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