Hohladern

[469] Hohladern (Venae cavae), die zwei Hauptvenen u. überhaupt die größten des Körpers, welche alles Blut aus dem Körper (mit Ausschluß des seinen eigenen Umlauf in den Lungen machenden) in die rechte Vorkammer des Herzens, die selbst größtentheils durch den Zusammentritt beider gebildet wird, zurück leiten: eine obere (Vena cava superior), die alles Blut vom Kopf, Hals u. von den oberen Extremitäten, auch die unpaarige Vene aufnimmt, u. eine untere (Vena cava in ferior), die von dem Zusammentritt der beiden Hüftvenen an alle Venen des Unterleibes empfängt, auf der vorderen Seite der Lendenwirbel zur rechten Seite der Aorta aufwärts steigt, auf der hinteren Seite der Leber einen eigenen Ausschnitt (Hohladerfurche) für sich fludet u. durch eine vierseitige Öffnung des Zwerchfells (Hohladerloch) in die Brusthöhle, aber auch zugleich in den Herzbeutel, u. so ferner an den Ort ihrer Bestimmung kommt. Selten finden sich von jeder zwei Stämme. Die Hohladerkrankheiten geben sich durch ihre Wirkung auf die Venen des Halses, der Gliedmaßen u. der Leber zu erkennen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 469.
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