Juristische Person

[193] Juristische Person (moralische, fingirte Person), Begriffswesen, denen durch das Recht eine selbständige Persönlichkeit beigelegt ist, so daß sie selbst Subjecte von Rechten werden, Rechte erwerben u. sich verpflichten können, wie z.B. Gemeinden, milde Stiftungen u. andere Corporationen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 193.
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