Persōn

[623] Persōn (lat. persona), ursprünglich die den ganzen Kopf bedeckende Maske (s. d.), wodurch im Altertum die Schauspieler den Charakter ihrer Rolle ausdrückten; dann auch die darzustellende Rolle und der Schauspieler in seiner Rolle selbst, welche Bedeutung im 16. Jahrh. durch die Übersetzung lateinischer Komödien mit dem Fremdwort auch in die deutsche Sprache kam. Verallgemeinert bezeichnet dann P. überhaupt ein Einzelwesen nach seiner äußern Erscheinung sowohl als nach seiner geistigen und sonstigen Eigentümlichkeit. Im Recht ist P. soviel wie Träger von Rechten und Pflichten, und daher jetzt soviel wie Mensch, rechtsfähiger Verband und rechtsfähige Anstalt. S. auch Juristische Person. – In der Grammatik versteht man unter P. das beim Konjugieren ausgedrückte Verhältnis, wodurch man den Gegenstand unterscheidet, welcher spricht (erste P.), zu welchem (zweite P.) und von welchem (dritte P.) gesprochen wird. – Über P. im Tierreich s. Tier.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 15. Leipzig 1908, S. 623.
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