Justification

[197] Justification (v. lat.), 1) Rechtfertigung einer Sache u. bei Rechnungen die nochmalige Durchsicht u. Feststellung ihrer Richtigkeit; 2) bei Appellationen u. anderen Rechtsmitteln die Ausführung der Gründe der Einwendung des Rechtsmittels.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 197.
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