Kaserne

[358] Kaserne (fr.), eigenes Gebäude zur Wohnung für eine Abtheilung Soldaten in den Standquartieren der Truppen. In Festungen werden sie bisweilen bombenfest erbaut u. zur Vertheidigung bes. schwacher Punkte eingerichtet (Devensivkaferne). Kasernenordnung nennt man die Gesammtheit der Bestimmungen, welche zur Aufrechthaltung der Ordnung in der K. dienen Kasernenarrest, in einigen Armeen der geringste Grad des Arrestes für die Unteroffiziere u. Gemeinen, ähnlich wie der Stubenarrest der höheren Grade. Kasernirung, die Unterbringung der Soldaten in Kasernen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 358.
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