Kirschsaft

[541] Kirschsaft, 1) der durch Auspressen aus Kirschen erhaltene Saft; 2) (Kirschsyrup), eingedickter Saft der Kirschen zum Aufbewahren. Die ganz reisen sauern Kirschen werden ohne Stiele abgenommen, in einem Kessel unter stetem Umrühren gekocht, hierauf durch einen Durchschlag gerieben, der Rückstand durch ein Tuch gedrückt, der erhaltene Saft nochmals im Kessel mit Gewürz, Zucker, Zimmt u. Nelken unter stetem Umrühren eingedickt, dann aber in Zuckergläsern od. steinernen Büchsen zum Gebrauch aufgehoben.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 541.
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