Kochmaschine

[633] Kochmaschine, Vorrichtung, das Kochen der Speisen zu erleichtern od. zu beschleunigen; besteht aus einem großen viereckigen Kasten von starkem Eisenblech, der Boden ist eine dünne Eisenplatte, die vordre Seite ist mit einer Thür versehen. Die Maschine ist so in einem Herde od. Ofen angebracht, daß unter der Bodenplatte gefeuert werden kann u. die Gluth des Feuers um die ganze Maschine herumgeht. Tragbare K-n sind von verschiedner Gestalt, doch bestehen sie gewöhnlich aus 2 in einander befindlichen blechernen Kasten; in dem innern Kasten wird das Feuer angemacht, daher ist der Boden desselben mit kleinen Löchern versehen, in dem Deckel sind 2 Löcher, um blecherne Töpfe darein zu setzen, auch ein Loch, um das Brennmaterial, ganz kurzes Holz od. Kohlen, einzubringen.

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Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 633.
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