Kriegsministerium

[820] Kriegsministerium (in kleinern Staaten Kriegscollegium, Kriegsdepartement), Centralbehörde, die in jedem Staat die oberste Leitung der Militärangelegenheiten hat. An der Spitze desselben steht in größern Staaten ein Kriegsminister, welcher mehrere [820] Räthe (Kriegsräthe, Intendanturräthe etc.) zur Seite hat; doch ist die Organisation dieses Ministeriums selten collegialisch, sondern häufiger in Bureauform, wo die Räthe, od. häufiger erfahrne Offiziere, dem Kriegsminister als Sectionschefs zur Seite stehen u. wieder andere Offiziere u. Beamte unter sich haben. Das K. hat die Bezahlung, Bekleidung, Verpflegung, Rekrutirung u. Remontirung, die Bewaffnung, das Invaliden-, Rechnungs- u. Listenwesen, den Festungsbau, auch wohl das Avancement einer Armee unter sich, also die gesammte Armeeverwaltung, nicht aber die Anführung der Truppen od. das eigentliche Commando derselben.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 820-821.
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