Löskraft

[525] Löskraft, die relative Fähigkeit eines flüssigen Körpers, andere in der Regel feste Körper, welche mit ihm zusammengebracht werden, zu verflüssigen u. mit ihnen eine homogene Flüssigkeit (Auflösung) zu bilden. Die L. wird meist durch Erhöhung der Temperatur der lösenden Flüssigkeit gesteigert, ist übrigens bei jeder Flüssigkeit nur für gewisse feste Körper vorhanden. So ist für Salze die L. des Wassers, für harzige u. fette Körper die des Alkohols, Äthers u. der Altalien am größten. Übrigens hielten sich die Wirkungen der L. noch in den Grenzen der physikalischen Veränderungen, welche die festen Körper erleiden, indem man zu chemischen Verbindungen nur diejenigen zu rechnen Pflegt, welche nach gewissem constantem Verhältuiß der zusammensetzenden Stoffe vor sich gehen, bei den Lösungen aber bis zu einem gewissen Maximum der Concentration jedes beliebige Verhältniß der Quantitäten vorkommt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 525.
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