Liniirtes Papier

[396] Liniirtes Papier, 1) Papier, welches zu besonderm Behuf, z.B. für Handlungsbücher od. die Bücher bei öffentlichen Einnahmen, durch einen Linienzieher od. den gewöhnlichen Druck od Steindruck mit den nöthigen Linien versehen ist; 2) Papier, auf welchem für Anfänger im Schreiben doppelte Linien gedruckt od. mit dem Bulenzieher gezogen sind, durch welche die Höhe der Schrift bestimmt wird.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 396.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: