Maanen

[658] Maanen, Cornelys Felix van M., geb. 1769 im Haag, war erst Advocat im Haag, wurde 1795 Adjunct des Generalprocurators u. dann Generalprocurator; 1795 war M. entschieden für Volkssouverainetät u. wurde 1806 unter König Ludwig Justizminister, kam 1810, nach der Vereinigung Hollands mit Frankreich, in den Staatsrath u. wurde später Oberpräsident des Appellationsgerichts im Haag. 1814 bestätigte ihn der Prinz von Oranien in seiner Stelle, überwies ihm die Leitung des Justizwesens u. ernannte ihn 1815, nach der Gründung des Königreichs der Niederlande, zum Justizminister. Als solcher erwarb er sich das Verdienst der Entwerfung neuer Gesetzbücher, war aber zugleich stets bemüht die königlichen Prärogativen weiter auszudehnen, auch war die Verordnung, die Holländische Sprache in dem ganzen Königreich der Niederlande als die übliche Sprache vor Gericht zu gebrauchen, sein Werk. Die Strenge, mit welcher er diese Verordnung durchführte, war eine der Hauptveranlassungen zur Belgischen Revolution. Seit der Trennung des Königreichs der Niederlande von Belgien blieb er Justizminister in Holland, nahm aber 1842 mit dem Titel eines Staatsministers seine Entlassung u. st. 1843.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 658.
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