Mansus [2]

[840] Mansus (mittellat.), Wohnstätte nebst der dazu gehörigen Hufe. Die Mansi wurden theils von Hofhörigen bebaut, theils Unfreien od. anderen Freien verliehen. Im 9. Jahrh. wurden im Fränkischen Reiche nach Mansi die Abgaben u. die Stellung zum Kriegsdienst bestimmt. Frei davon war blos der M. ecclesiae, welcher ausdrücklich vom Könige mit dieser Immunität, der Kirche verliehen war; die Größe solcher Mansen war sehr verschieden, aber wenigstens so groß, daß von den Erträgen die vollständigen Bedürfnisse des Gottesdienstes u. die Subsistenz des Geistlichen im Wesentlichen bestritten werden konnten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 840.
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