Militärschulen

[266] Militärschulen 1) im Allgemeinen Schulen, in denen Militärs Unterricht erhalten. Dahin gehören die Soldaten- od. Compagnieschulen, in welchen die gemeinen Soldaten im Lesen, Schreiben, Rechnen Unterricht erhalten, u. die Unterhaltungsstunden, in denen Offiziere den Mannschaften Unterricht über die verschiedenen Dienstzweige ertheilen; 2) im Besondern die für die Bildung junger Leute zu Offizieren u. für die höhere Ausbildung der Offiziere (letztere auch Militärakademien) selbst bestimmten Unterrichtsanstalten. Die Cadettenhäuser (s.d.) waren die ersten Anstalten dieser Art, später entstanden die Ritterakademien u. mehrere Militärakademien zu gleichem Zweck, in Stuttgart, Braunschweig, Kassel u. vielen andern Orten in Deutschland. Ähnlich auch die Ecole militaire Friedrichs des Großen in Berlin, zur Ausbildung junger Offiziere. Bes. waren die Artillerieschulen hierin ein Vorbild. Schon vor dem Siebenjährigen Kriege hatte in Frankreich jede Stadt, wo ein Artillerieregiment garnisonirte, seine Artillerieschule, Sachsen folgte 1766, später Österreich u. Preußen hierin nach. Schon früher bestanden Ingenieurschulen. Die ausgebildetsten M. hat jetzt Preußen, wo auf drei Kriegsschulen die jungen Leute zu Offizieren vorbereitet werden; Offiziere, die eine höhere Ausbildung erlangen wollen, können die Militärakademie in Berlin besuchen. In Frankreich führen seit der Revolution alle sonstigen Cadettenhäuser den Namen M. (Ecoles militaires), die Offiziere erhalten eine weitere Ausbildung in der Polytechnischen Schule. Garnisonschulen sind den Bürgerschulen gleichstehende Schulen, wo die Kinder dienender od. ausgedienter Militärs unentgeldlich Unterricht empfangen. Vgl. Wolfrath, Über militärische Institute u. Garnisonschulen, Hamb. 1800.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 266.
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