Missio

[313] Missio (lat.), 1) Loslassung; daher 2) (röm. Ant.), Abschied der Soldaten: mit Grund, wegen Ablauf der bestimmten Jahre, M. honesta; aus sonst einem Grunde, z.B. Krankheit, M. causarĭa; wegen entehrender Vergehungen, M. ignominiōsa; 3) Abschied der Gladiatoren od. Befreiung. von fernerem Fechten zu einer bestimmten Zeit, z.B. wenn sie verwundet waren, im Gegensatz vom Fechten bis auf den Tod; 4) M. in possessionem, ein prätorisches Rechtsmittel, durch welches man in den Besitz fremden Vermögens od. einzelner[313] fremder Sachen, zum Zwecke der Sicherung seiner Rechte an diesen Sachen eingewiesen wurde. Eine solche M. fand nach vorgängiger kürzlicher Instruction der Klage statt, in das Vermögen eines Schuldners, der sich verborgen hielt, im Termin nicht erschien, od. insolvent geworden war, ferner desjenigen, der die Cautio damni infecti nicht leistete, od. die Sicherheitsstellung wegen ihm auferlegter Legate verweigerte etc.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 313-314.
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