Muße

[589] Muße, Befreiung von Geschäften u. Lebenszerstreuungen, denen man aus äußeren conventionellen Rücksichten, od. auch zu Folge einer moralischen Obliegenheit, od. auch eines äußeren Zwanges, sich nicht entziehen kann, bes. in so fern die dadurch verliehene Gedankenfreiheit zur Sammlung des Geistes für einen bestimmten, reellen Lebenszweck u. zu einem, der eigenen Neigung zusagenden Geschäft benutzt wird.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 589.
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