Nüchternheit

[151] Nüchternheit, 1) das Leersein des Magens nach dem nächtlichen Schlaf, ehe noch das wiederkehrende Bedürfniß von Speise u. Trank befriedigt worden ist; 2) als Gegensatz der Trunkenheit od. Berauschung, das Freisein davon; 3) N. des Gemüthes, Zustand von Seelenruhe unter verständiger Besonnenheit; 4) N. des Urtheiles, Beurtheilung nach schlichtem Verstande; auch auf Productionen des Geistes angewendet, z.B. ein nüchterner Einfall, ein nüchternes Gedicht etc.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 151.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika