Niederträchtigkeit

[938] Niederträchtigkeit, deutet nicht allein auf den Zustand von Erniedrigung überhaupt, sondern auch darauf hin, daß sie äußerlich unverkennbar sich darlegt, doch beides nur in moralischer Hinsicht. Der bloße Mangel eines sittlichen Charakters wird auf der Stufe der moralischen Cultur als Niedrigkeit bezeichnet. N. ist aber ein noch tieferer Grad von Gesunkenheit, indem jener Mangel auf eine, nicht nur noch entschiedenere, sondern zugleich empörende Art hervortritt, bei welcher das dem Menschen seine moralische Haltung verleihende Ehrgefühl nicht blos unterdrückt, sondern völlig erloschen ist.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 938.
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