Palatin

[568] Palatin (Palatinus), 1) im Allgemeinen Jeder, der zum kaiserlichen Hoflager (Palatium) als Hof- od. Staatsbeamter gehört; 2) im Byzantinischen Reiche ein hoher Finanzbeamter; 3) im Mittelalter die Vornehmen des Reichs, unter welchen der Comes Palatinus (Pfalzgraf) eine höhere Stellung einnahm; vgl. Paladin; 4) in Ungarn der vornehmste Magnat, von den Ständen aus vier von dem Könige vorgeschlagenen Magnaten gewählt; sollte Stellvertreter des Königs u. Vermittler zwischen ihm u. dem Volke sein u. präsidirte an der Septemviraltafel. Nur der Erzbischof von Gran stand im Range über ihm. Von 1765–90 blieb die Stelle unbesetzt, Leopold II. aber ließ wieder einen P. wählen. Durch die politische Organisation vom 10. Jan. 1853 wurde die Würde des P. staatsrechtlich aufgehoben u. bis 1860 an die Spitze der Verwaltung des Kronlands Ungarn ein Statthalter als Civil- u. Militärgouverneur gesetzt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 568.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: