Partei

[714] Partei, 1) mehre Dinge Einer Art in unbestimmter Menge; 2) bes. von Menschen, welche einen gemeinschaftlichen Zweck haben, od. ein gleiches Interesse an etwas nehmen; mit Andeutung des Zwecks spricht man von Religionsparteien, politischen Parteien od. von einer englischen, französischen P. etc.; Parteiführer, das Haupt irgend einer P.; Parteisucht, eifriges Bemühen, für sich einen Anhang zu gewinnen. Parteigeist, herrschende Neigung, sich einer von mehren mit einander streitenden Parteien anzuschließen u. den Bestrebungen derselben Geltung u. Einfluß zu verschaffen; seine höchste leidenschaftliche Steigerung ist Parteiwuth. Parteilichkeit, rücksichtslose Hinneigung zu einer P. u. deren Interessen, im Gegensatz der, bes. für ein richtiges, Gründe u. Gegengründe abwägendes Urtheil geforderten Unparteilichkeit. 3) Vor Gericht der streitende Theil, gleichviel ob es Ein Individuum od. mehre sind.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 714.
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