Ragout

[798] Ragout (fr., spr. Raguh), aus Fleischstücken mit einer schmackhaften gewürzigen Brühe bereitetes Gericht; gewöhnlich werden Überbleibsel von Braten von Rind, Kalb, Hammel, Wild, Schwein od. Geflügel dazu benutzt. R. fin (spr. R. säng), dasselbe von bes. gutem Fleisch, Geflügel, Kalbsgehirn, Austern etc. bereitet u. in Jakobsmuscheln servirt; Ragoutpasteten bereitet man, indem man R. in seinen Blätter- od. anderen Teig in Pastetenform thut.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 798.
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