Raspelmaschine

[830] Raspelmaschine, 1) eine nach Art kleiner Drehbänke gebaute Maschine, mittelst welcher man das Raspeln mit der Hand umgeht; statt der Spindel enthält sie eine eiserne Achse u. auf dieser in geringem Abstande von einander zwei kreisrunde Scheiben von 10–11 Zoll Durchmesser u. 11/2–21/2 Zoll Breite, welche mit einem raspelartig gehauenem Stahlringe umkleidet sind; 2) (Farbholzmühle), Maschine auf welcher die Farbhölzer durch sägenartig gezahnte Stahlblätter od. durch messerartige Schneiden, welche auf einer Scheibe befestigt sind u. sich mit dieser schnell umdrehen, in seine Späne zertheilt werden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 830.
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