Reproduciren

[52] Reproduciren (v. lat.), 1) wiederhervorbringen, wiedererzeugen; 2) ergänzen, wieder ersetzen; 3) wieder vorführen; 4) Gegenbeweise vorbringen, Gegenzeugen aufstellen; daher Reproducent, ein Gegenbeweisführer; Reproduct, derjenige, wider welchen der Gegenbeweis geführt wird. Reproduction, 1) die Äußerung der Lebensthätigkeit eines organischen Körpers, wodurch der materielle Stoff desselben nicht nur bei Entstehung desselben aus einem frühern Organismus in einer bestimmten Form dargestellt, sondern wodurch auch das ganze Leben hindurch, an die Stelle untauglich gewordenen u. aus dem organischen Körper entfernten Stoffs wieder ein neuer erzeugt wird. Daher Reproductionskraft, die Lebenskraft, in so fern sie sich durch Reproduction äußert, u. Reproductionssystem, in thierischen Körpern der Inbegriff derer Organe, welche u. in wie fern sie zur Reproduction zusammenwirken. So lange der Körper noch im Wachsthum begriffen ist, wird durch dieselbe Thätigkeit mehr Stoff, als verloren gegangen, gebildet; nach beendigtem Wachsthum aber erhält sich der organische Körper durch R. unter beständigem Stoffwechsel in seiner Form, in so fern diese nicht allmälig durch Verminderung derselben Thätigkeit in so weit sich ändert, als dies Bedingung des endlichen Wiederaustritts aus dem Leben ist, od. in so fern sie nicht durch Störung Beeinträchtigung erleidet. Das Pflanzenleben erhält sich fast einzig durch R. in so weit geltend, als das Leben auch hier ein vegetatives ist; doch bildet sie zugleich im thierischen Leben mit Irritabilität u. Sensibilität eine Triplicität, in welcher dieses erst seine höhere Vollendung erlangt. Man unterscheidet daher auch ein Reproductives Leben neben dem irritablen u. sensiblen, von welchen beiden letzten die R. die Grundlage ist, obgleich auch beide wieder auf sie zurückwirken. Je besser genährt ein Körper ist, desto vollkommener ist seine R. So wie diese daher Grundbedingung der Gesundheit ist, so unterscheidet man auch Krankheiten der R., in denen aber die R. auf eine od. die andere Art, durch Mangel od. Überfluß des zutretenden Stoffes, bes. aber auch seine qualitative Verminderung, welche sich mit der Harmonie des Lebens nicht verträgt, Beeinträchtigung erleidet. 2) R. der Ideen, das Wiederhervorrufen früherer Vorstellung mittelst der Einbildungskraft, welche dadurch zur reproductiven wird; 3) im Civilprocesse so v.w. Gegenbeweisführung; daher Reproducent, derjenige, welcher einen Gegenbeweis führt, Reproduct, derjenige, gegen welchen die Gegenbeweisführung stattfindet; Reproductionstermin, der Termin, in welchem der Gegenbeweisführer seine Gegenbeweismittel dem Gerichte vorlegt; Reproductionserkenntniß, das Erkenntniß über den geführten Gegenbeweis; vgl. Beweis 4) A) u. Production 3).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 52.
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