Sensibilĭtät

[851] Sensibilĭtät (v. lat. Sensibilitas), ist die Erregbarkeit für sinnliche Empfindungen, die Fähigkeit dergleichen zu haben. Sie ist gebunden an das Dasein u. die Function der Empfindungsnerven, als derjenigen Organe, welche die von außen auf sie einwirkenden Affectionen (die sogen sinnlichen Eindrücke) zur Seele fortleiten; sie ist daher ein specifisches Merkmal der thierischen Organismen (s. Nervensystem u. Sinne). Sie ist normal, wenn die sinnliche Empfindung auf diejenigen äußeren Einwirkungen u. Reize in der Art u. dem Grade erfolgt, für welche das Organ bestimmt ist; abnorm wird sie entweder durch Abstumpfung (Depression) od. Überreizung (Exaltation) od. durch sonst eine krankhafte Veränderung des Organs (Alteration); die verschiedenen Arten dieser Störungen bezeichnen die Krankheiten der S. Nach Analogie dieser organischen Vorgänge legt man S. oft auch theils nichtthierischen Organismen u. selbst nicht belebten Dingen bei, indem man z.B. eine gegen Kälte etc. empfindliche Pflanze od. ein Instrument, welches sehr leise u. seine Veränderungen leicht u. genau angibt, sensibel nennt; theils überträgt man das Wort auf psychische Verhältnisse überhaupt, wenn man die leichte Erregbarkeit u. Empfindlichkeit eines Menschen in den verschiedensten Beziehungen als S. bezeichnet.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 851.
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