Schilderung

[179] Schilderung, 1) die kunstmäßige Abbildung irgend eines Gegenstandes nach allen seinen Theilen, bes. durch die Zeichnenden Künste; daher Schildereien, künstliche, nach allen ihren Theilen fleißig ausgearbeitete Gemälde, gewöhnlich noch mit dem Nebenbegriff, daß sie in Rahmen gefaßt u. in einem Zimmer zum Schmuck aufgehängt sind; 2) in den Redenden Künsten einen lebhaften u. anschaulichen Charakter darstellen, daß er in seiner Ähnlichkeit mit dem Urbilde wirksamer vor die Seele geführt wird (vgl. Beschreibung). S-en beziehen sich auf Gegenden, Menschen, Charaktere, Affecten etc.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 179.
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