Sendgrafen

[837] Sendgrafen (Missi regii, M. dominici, M. palatini, od. schlechtweg Missi), schon unter der frühern fränkischen Herrschaft bestehende, von Karl dem Großen um 801 neu organisirte Beamte, welche auf Specialauftrag des Königs, worüber das Missaticum ihnen die Normen vorzeichnete, die Provinzen durchzogen, die dortigen Grafen u. Beamten, die Kammergüter controlirten, Ungehörigkeiten u. Ungerechtigkeiten zu untersuchen hatten, jedermann vor ihr Forum zogen, Unterbeamte einsetzten u. über den Zustand der Provinzen an den König berichteten. Der Sprengel einer solchen Sendgrafschaft pflegte mit dem eines Erzbisthums identisch zu sein. Meist wurden in einen derartigen Bezirk zwei S., ein Bischof u. ein Graf, welche gewöhnlich gemeinschaftlich handelten, gesendet. Anfänglich war Regel dieselben jedes Jahr neu zu ernennen, unter den spätern Karolingern scheint aber das Amt auf unbestimmte Zeit übertragen worden zu sein. Zur Untersuchung der Geschäftsführung der geistlichen u. weltlichen Beamten des Bezirkes beriefen die S. Provinziallandtage, auf denen die Beamten, so wie die königlichen Vasallen zu erscheinen hatten. Zur Erhaltung einer geregelten Rechtspflege hatten sie in 4 Monaten (Januar, April, Juli, October) an 4 verschiedenen Orten des Bezirks Gericht zu halten. Nach Karl dem Kahlen kommen dergleichen S. nicht mehr vor.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 837.
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