Siegelpresse

[64] Siegelpresse, kleine Presse, womit beim Siegeln das Abdrücken eines Petschaftes od. Stempels in Wachs od. Oblate bewirkt wird. Für größere Siegel bedient man sich dazu einer kleinen Schraubenpresse (s. Presse 1) A), bei welcher das Petschaft an dem unteren Ende der Schraubenspindel so befestigt ist, daß es beim Herumdrehen der Spindel sich nicht mit dreht, sondern sich nur in seiner Führung gerade auf den zu siegelnden Gegenstand nieder bewegt. Gewöhnlicher, namentlich für kleinere Siegel, wendet man eine Hebelpresse als S. an; dann sitzt das Petschaft meist am unteren Ende einer kurzen Stange, welche sich in einer Führung geradlinig auf u. nieder bewegen kann; durch einen einarmigen Hebel od. durch einen Winkelhebel wird das Petschaft beim Siegeln niedergedrückt u. hebt sich dann durch die Einwirkung einer Feder von selbst wieder. Nicht selten hat man an den S-n der letzteren Art zwei Stangen mit zwei verschiedenen Petschaften, auf welche man den Hebel abwechselnd ganz nach Belieben wirken lassen kann. Bisweilen wird auch das Petschaft in seiner Führung unmittelbar durch den Druck der Hand niedergedrückt. Der Mechanikus C. Hoffmann in Leipzig erhielt 1852 eine S. patentirt, in welcher man mit jedem beliebigen, gewöhnlichen Petschaft siegeln kann; das Petschaft wird nämlich in einen aufwärts gehenden Bügel eingesteckt u. nun das auf einer kleinen Platte liegende zu siegelnde Papier durch einen zweiarmigen Hebel gegen das Petschaft heranbewegt. Den S-n ähnliche kleine Pressen wendet man auch an, um in Brief- u. andere Papiere Firmenstempel, Namenszüge u. dgl. einzupressen od. wohl auch aufzudrucken.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 64.
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