Stapel

[691] Stapel, 1) ein Hause, eine Menge Dinge, bes. wenn sie in einer gewissen Ordnung aufgesetzt sind; 2) bes. ein Haufen über einander gelegte Häute; 3) ein Ort, wo man etwas eine Zeitlang in Haufen niederlegt; 4) Jahrmarkt, Messe; daher 5) das Recht einen solchen Markt zu halten, Stapelrecht, u. der Ort, wo so ein Markt gehalten wird, Stapelplatz, Stapelstadt; 6) so v.w. Stapelgerechtigkeit; 7) die durch Vereinigung der einzelnen Wollsträhnchen entstandenen Büschel an der Schafwolle, s.d. B); 8) die auf dem Tuche durch das Rauhen desselben emporgehobene Wolle, welche dann glatt geschoren wird u. die Faden des Tuchs gehörig deckt; 9) so v.w. Staffel; 10) die Baustelle eines Schiffes, od. der gegen das Wasser hingeneigte Platz eines Schiffswerftes, wo das Schiff während des Baues auf den Stapelblöcken (s.d.) ruht. Daher heißt ein Schiff auf dem S. ein im Bau begriffenes u. noch auf seinen Stapelblöcken stehendes Schiff. Vom S. laufen heißt, wenn es weit genug gebaut ist u. alsdann ins Wasser gelassen wird. Übrigens werden nicht alle Schiffe auf S-n, sondern viele auch auf Hellingen gebaut.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 691.
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