Stipendĭum

[839] Stipendĭum (lat.), 1) Sold, Löhnung der Soldaten; er wurde in den ältesten Zeiten Roms von den Tribus gegeben, da jede derselben ihr bestimmtes Contingent stellen u. erhalten mußte; seit 406 v. Chr. übernahm ihn die Staatskasse; 2) die Vermögenssteuer der von den Römern besiegten Völker, da sie zunächst als Contribution zur Zahlung des Soldes der Soldaten erhoben wurde; nachher 3) überhaupt die von Provinzialen zu bezahlenden regelmäßigen Steuern: daher Stipendiarii, so v.w. Steuerpflichtige; 4) Unterstützungsgeld für Studirende, welche entweder aus Staatskassen od. aus Privatfonds gezahlt werden, meist nur auf eine kürzere Zeit. Sie haben bisweilen die Namen ihrer Stifter, u. bei einigen, bes. wenn sie bedeutend sind, haben die Empfänger (Stipendiaten) öffentliche Reden zu halten, ein jährliches Examen zu bestehen etc. Familienstipendia sind solche, deren Empfänger entweder näher od. ferner der Familie des Stifters angehören müssen; zur Erlangung derselben gehört daher ein genealogischer Nachweis, welcher entweder eigends damit beauftragten öffentlichen Behörden od. einem besonders bestellten Mitgliede der Familie (Collator), gewöhnlich dem Senior derselben, zu liefern ist. Vgl. Stipendienlexikon von u. für Deutschland, Lpz. 1805; 5) Unterstützung, welche viele Katholiken ihren Geistlichen geben, damit diese ihrer im Gebet der Messe gedenken, daher Meßstipendium.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 839.
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