Stipendium

[45] Stipendium (lat., »Zoll, Sold«), Geldbeihilfe, namentlich an Studierende, aus staatlichen oder Stiftungsmitteln. Über Höhe und Dauer des Bezuges, Eigenschaften der Empfänger (Fakultäts-, Landes- oder Provinzial-, Familienstipendien etc.) etc. entscheiden die Vorschriften der Stifter. Vgl. Baumgart, Die Stipendien und Stiftungen an allen Universitäten des Deutschen Reichs (Berl. 1885); Verzeichnisse der Universitätsstipendien von Vestner (Erlang. 1890) und einem Ungenannten (6. Aufl., Leipz. 1895). Sogenannte Reisestipendien werden jungen Gelehrten oder Künstlern meist nach Vollendung ihrer grundlegenden Studien zu weiterer Umschau im Ausland oder, wie besonders von den Akademien (s. d.) der Wissenschaften und der Künste, zur Verfolgung bestimmter, streng wissenschaftlicher oder künstlerischer Einzelzwecke verliehen. – Die herkömmliche Zahlung für die katholische Messe heißt Meßstipendium (s. d., vgl. Oblation).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 45.
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