Streich

[917] Streich, 1) Hieb od. Schlag mit einer ziehenden Bewegung; 2) eine Züchtigung, welche aus Schlägen besteht; 3) der Hin- u. Hergang des Pendels; zwei S-e machen eine Schwingung aus; 4) Trommelschläge in verschiedenen Zusammensetzungen von den Tambours bei besonderen Gelegenheiten geschlagen, z.B. Zapfenstreich, Werbestreich, Feuerstreich, Kirchenstreich, Todtenstreich; 5) ein kurzer, starker Schlag auf die Trommel, welcher dem Signal zum Einstellen des Feuers vorhergeht; 6) eine unerwartete, listige, muthwillige Handlung.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 917.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika