Stumpf [1]

[7] Stumpf, 1) ein abgeschnittenes od. übriggebliebenes, kurzes Stück; 2) das Wurzelende eines gefällten [7] Baums; 3) die in der Kinnlabe stehen gebliebenen Reste eines abgebrochenen Zahns; 4) ein kurzer, dicker, gefüllter Sack; 5) eine Hirschfährte, s.d. n); 6) der Halter od. das Gefäß, worin die Gradirwand bei den Gradirwerken steht.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 7-8.
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