Tachometer

[194] Tachometer (v. gr.), Instrument zum Messen der Geschwindigkeit von Maschinen, Fahrzeugen, Flüssigkeiten etc. Da man die Geschwindigkeit findet, wenn man den in einer gewissen Zeit zurückgelegten Weg durch diese Zeit dividirt, so kommt es meist blos darauf an den Weg zu messen; dies geschieht durch einen Wegmesser od. Hodometer. So mißt man z.B. mit dem Schrittzähler (s.d.) den von einem Fußgänger od. Reiter zurückgelegten Weg; durch einen einfachen Zählerapparat (den man zum Theil auch Gyrometer nennt) zählt man die Umdrehungen einer Wagenachse od. einer Welle, die Spiele eines Kolbens, u. berechnet daraus u. aus dem Radumfang, dem Kolbenhub u. dgl. den von einem Wagen zurückgelegten Weg, od. Die Geschwindigkeit des Kolbens einer Dampfmaschine; den Weg, welchen ein Schiff zurücklegt, ermittelt man durch das Log (s.d.). Die Geschwindigkeit des Wassers in Flüssen od. Kanälen bestimmt man durch den Hyhdrometer (vgl. Wassermessen), die Geschwindigkeit des Windes durch den Anemometer, welche den Hydrometern sehr ähnlich sind. Die Geschwindigkeiten fallender Körper kann man bequem beobachten an einer Fallmaschine (s.d.) od. beim Fall auf der schiefen Ebene.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 194.
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