Vacanz

[328] Vacanz (v. lat.), 1) das Erledigtsein einer Stelle; 2) Zustand einer Kirche, welche eine Zeit lang keinen Geistlichen hat. In der alten Kirche entstand eine V. nur durch Erledigung eines Bischofssitzes (vgl. Sedisvacanz), denn fehlte bei einer Kirche einmal ein unterer Geistlicher, so war dies, weil der Bischof noch da war, keine Kirchenvacanz (Vacantia ecclesiae), sondern eine blose Stellvacanz (V. loci). Da die V-en oft ungebührlich ausgedehnt wurden, bes. durch die Zögerung der Kirchenpatrone, so bestimmte die Kirche, binnen welcher Zeit ein neuer Geistlicher angestellt sein mußte; besetzte ein geistlicher Patron die Stelle, so mußte es binnen sechs, besetzte sie ein Laie, so mußte es schon nach vier Monaten geschehen. In der Protestantischen Kirche dauern die V-en meist ein halbes Jahr, wahrend dessen die Amtsgeschäfte von benachbarten Geistlichen od. von besonders dazu eingesetzten Vicaren besorgt, die Einkünfte aber theils von den Erben des verstorbenen Geistlichen, theils von den Fisken bezogen werden. Zuweilen werden auch vom Kirchenregiment V-en verlängert, um ärmeren Gemeinden, z.B. bei Pfarrbauten, durch einen Theil der Pfarrdotation eine Unterstützung zu gewähren. Die Kasse, welche aus solchen Einkünften gebildet wird, heißt die Vacanzkasse. Wie bei den Kirchen, so kommen auch bei den Schulen die B-en vor. 3) die Ruhezeit, Berufsfreiheit, Ferien.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 328.
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