Verankern

[443] Verankern, 1) ein Schiff mittelst der Anker an einer Stelle fest halten: 2) einzelne Theile eines Bauwerks durch eiserne od. hölzerne Anker unter einander verbinden, so z. V. die Mauern eines Gebäudes unter einander, Wasserbauten mit dem Ufer; 3) bei Stakwerken das Buschwerk und die Faschinen durch eingeschlagene Pfähle verbinden u. befestigen; 4) mehre senkrecht eingeschlagene od. eingerammte Pfahle durch ein Querholz (Zange) verbinden; 5) Faschinen, Schanzkörbe, Hürden etc. durch Ankerweeden, starke Weiden od. Fichtenäste über gelindem Feuer gebrüht, gedreht, u. an der Spitze zu einer Schleife umgeschlungen, an den Ankerpfählen befestigen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 443.
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